FAQ
Frequently Asked Questions [Häufig gestellte Fragen]
FRAGE
In welchem Preissegment bewegen sich die Designleistungen von Wolfgang Beinert?
ANTWORT
Das Atelier Beinert entwirft, produziert und betreut ausschließlich Designerzeugnisse im Premium-Segment. Wolfgang Beinert ist spezialisiert auf kreative Individuallösungen, die einen sehr hohen philologischen, handwerklichen, betriebswirtschaftlichen, akademischen und künstlerischen Spezialisierungsgrad erfordern. Das Atelier Beinert gehört weit über den deutschsprachigen Raum hinaus zu den angesehensten Gestaltungsbüros. Sämtliche Beratungs- und Designleistungen werden im Atelier Beinert grundsätzlich nicht von Praktikanten, Volontären, Studenten, Freelancern oder Angestellten erarbeitet, sondern immer von Wolfgang Beinert persönlich.
Preissegment
Oberflächlich betrachtet, bewegt sich das Atelier im Vergleich zum Wettbewerb selbstverständlich im gehobenen Preissegment. Innerhalb des Premiumsegments, also im Vergleich zu den wenigen Designstudios und Werbeagenturen mit vergleichbar hoher Qualität und Leistung, ist das Preisniveau moderat.
Erstes Briefinggespräch
Das erste Briefinggespräch, welches zur Erarbeitung einer unverbindlichen Kalkulation oder eines verbindlichen Angebots nötig ist, ist für den Auftraggeber selbstverständlich kostenfrei.
Angebot
Für die Kalkulation unserer Designleistungen arbeiten wir nicht mit Listenpreisen. Auf eine konkrete Anfrage hin erstellen wir gerne ein Angebot. Die Angebote von Wolfgang Beinert sind in der Regel pauschal, fix und bieten Rechtssicherheit, auch im Sinne des neuen Urheberrechts (UrhG). Abgesehen von Fremdkosten sind alle Kosten ersichtlich. Versteckte Kostenstellen oder Nachforderungen sind im Atelier Beinert nicht üblich, auch wenn der reale Aufwand den kalkulierten übersteigt. Die in der Branche üblichen, versteckten Refinanzierungsmodelle, beispielsweise über Vermittlungsprovisionen von Lieferanten (z.B. Druckereien, Hersteller etc.), lehnt das Atelier Beinert grundsätzlich zu Gunsten der Kostentransparenz, Kundenloyalität und qualitativen Autonomie ab.
Bewertung und Vergleich von Designleistungen
Da Grafik- und Kommunikationsdesignleistungen bekanntlich keine normierten und somit vergleichbaren Produkte sind, ist die Bandbreite der Preisgestaltung natürlich enorm groß: Haus oder Villa? Weißbrot oder Biovollkornbrot? Textverarbeitung oder Typographie? Simpler Jahresabschluss oder komplexer Geschäftsbericht? Wird der Stundenaufwand großzügig oder knapp kalkuliert? Was ist das Pensum einer Stunde? Qualität oder Quantität? Was ist für einen Auftraggeber das Richtige? Ergo: Eine exakte Beschreibung und die Bewertung eines Auftrages in Art, Tiefe und Umfang ist Voraussetzung für die genaue Kalkulation einer Typographie-, Grafik- und Kommunikationsdesignleistung. Das Atelier Beinert berät diesbezüglich Interessenten bereits im ersten Briefinggespräch.
Preis-Leistungsverhältnis
Im Vergleich zum Wettbewerb ist die Wertschöpfung pro Stundenaufkommen ungleich höher. Die Leistungen des Ateliers sind insbesondere für Auftraggeber sinnvoll, die zielsicher ohne kostspielige Umwege von der wirtschaftlichen und kreativen Erfahrung des Ateliers profitieren möchten; die langfristig Erfolg planen und die keine Zeit, Lust und Ressourcen in amateurhafte Experimente mit geringer Halbwertszeit investieren möchten.
Tagessätze
Der 1/1-Tagessatz für eine Beratungstätigkeit beträgt netto EUR 2.500,- [CHF 4.080,- *]. Ein Inhouse-Tagesseminar bzw. ein Tages-Coaching in Berlin kostet netto EUR 2.700,- [CHF 4.400,- *] ink. An- und Abreise. Ein Inhouse-Tagesseminar bzw. ein Tages-Coaching außerhalb von Berlin [**] kostet netto EUR 3.200,- [CHF 5.200,- *] inklusive An- und Abreise, zuzüglich anfallender Reise- und Übernachtungskosten. Ein Inhouse-Zweitagesseminar bzw. ein Zweitages-Coaching in Berlin kostet netto EUR 4.500,- [CHF 7.350,- *] inklusive An- und Abreise. Ein Inhouse-Zweitagesseminar bzw. ein Zweitages-Coaching außerhalb von Berlin [**] kostet netto EUR 5.000,- [CHF 8.170,- *] inklusive An- und Abreise, zuzüglich anfallender Reise- und Übernachtungskosten.
* CHF Schweizer Franken, Wechselkurs gerundet, Stand 8.2008
** innerhalb EU und Schweiz
Kalkulationsystem für Designleistungen
Die Kalkulation von Designleistungen des Ateliers gründet auf dem »Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD« der Allianz deutscher Designer, welchen Sie als Broschur oder CD-Rom bei der Allianz deutscher Designer [AGD], Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon 0531.16757, Fax 0531.16989, info@agd.de, www.agd.de, ISBN 3-925812-01-6 für ca. EUR 30,- erwerben können. Dieses Kalkulationsmodell ist etabliert und bietet eine sehr flexible und individuelle Bandbreite der Preisgestaltung.
Vergütungs- und Kostenarten
Das Atelier Beinert differenziert folgende Kostenarten:
Entwurfsvergütung
Darunter ist die Schaffung eines schöpferischen Entwurfs ohne Nutzung (ohne Lizenz) durch den Auftraggeber zu verstehen. Die Abrechnung für die Vergütung von Entwurfsarbeiten erfolgt nach Zeitaufwand bzw. nach einer vereinbarten Pauschale für eine einzelne (z.B. ein Signet) oder mehrere Leistungen (z.B. ein Corporate Design inklusive Signet und Applikationen). Die jeweilige Gesamtstundenzahl wird im Vorfeld fixiert.
Nutzungsvergütung
Die Vergütung von eingeräumten Nutzungsrechten, also Lizenzen, wird je nach Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang zur Entwurfsvergütung hinzugerechnet. Der jeweilige Faktor [F] ist auftraggeber- und nutzungsabhängig und wird im Vorfeld zusammen mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Faktoren [F] für die Einräumung von Nutzungsrechten sind:
Nutzungsart: einfache Nutzung [F 0,2] (1), ausschließliche Nutzung [F 1,0] (2)
Nutzungsgebiet: regional [F 0,1] (3), D-A-CH [F 0,4] (4), europaweit [F 1,2], weltweit [F 2,5]
Nutzungsdauer: 1 Jahr [F 0,1], 5 Jahre [F 0,3], 10 Jahre [F 0,5], unbegrenzt [F 1,5]
Nutzungsumfang: gering [F 0,1], mittel [F 0,3], umfangreich [F 1,2]
(1) Nutzungsrechte können auch an Dritte verkauft werden
(2) Nutzungsrechte liegen ausschließlich beim Auftraggeber
(3) Stadt- inkl. Landkreis
(4) D-A-CH = Gesamtnutzungsgebiet Deutschland, Österreich und Schweiz
Nutzungsvergütungen für Designleistungen für Privatpersonen, Freiberufler oder Kleinunternehmen sind im Vergleich zu Nutzungsvergütungen für Designleistungen für mittelständische oder große Unternehmen niedriger, da in der Regel auch der Nutzungsumfang deutlich geringer ist.
Das Nutzungsgebiet bei Online-Projekten richtet sich nach der realen Marktposition des Auftraggebers. Wird beispielsweise eine Website für einen regional arbeitenden Freiberufler kalkuliert, wird selbstverständlich nur der Faktor 0,1 (Stadt- und Landkreis) als Berechnungsgrundlage herangezogen, nicht der Faktor 2,5 (weltweit).
Vergütungen für sonstige Leistungen
Hier sind Dienstleistungen gemeint, die im Sinne des UrhG keine persönliche, geistige Schöpfungen sind und nur als pure Dienstleistung ohne Nutzungsrecht abgerechnet werden.
Im Einzelnen können das sein:
- RECHERCHE
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Einarbeitung in das Thema und Recherchearbeiten, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind.
REINABWICKLUNG
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Projektmanagement, organisatorische und administrative Arbeiten, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, beispielsweise Briefing und Kontrolle Dritter (z.B. Druckereien, Fotomodelle), Controlling, Fahrtzeiten, Materialeinkauf, Datensicherung, Texterfassung, Datenübernahme, Autorenänderungen, Layoutdummy- und Modellbau etc.
KONTAKT
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Beratung des Auftraggebers, Meetings und Präsentationen.
PRODUKTIONSVORSTUFE
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Reinzeichnungen (Umsetzung eines grafischen, typographischen oder fotografischen Entwurfs in eine reproduzierbare materielle oder digitale Druck- bzw. Reproduktionsvorlage), technische Bildbearbeitung (z.B. Scans, Retusche), Programmierung mittels Editoren (z.B. GoLive, Flash), Fotolaborarbeiten, Einrichtung eines Sets (z.B. für ein Fotoshooting), Schriftsatzarbeiten etc.
Material- und Organisationskosten
Hier werden verauslagte Kosten beispielsweise für Material, Fahrten, Kuriere, Taxi, Reisekosten, Telekommunikation, Porto, Kopien, Proofs, Andrucke, Papiere, Scans, Foto- und Filmmaterial, Chemikalien etc. abgerechnet. Zu den verauslagten Kosten werden 19% »Service-Fee« hinzugerechnet. Grundsätzlich wird mit dem Auftraggeber jeweils im Vorfeld eine Pauschale sowie eine Obergrenze für Material- und Organisationskosten vereinbart. Die Pauschale für Kleinmaterial beträgt je Auftragsnummer EUR 55,-.
Fremdkosten
Fremdkosten, z.B. Offsetdruckkosten etc., werden nur nach separater schriftlicher Vereinbarung nebst 19% Service Fee und nur gegen Vorkasse verauslagt.
Deutsche Mehrwertsteuer bei Bezahlung aus dem Ausland
Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt nicht, wenn Leistungen/Seminare (Dienstleistung) in Deutschland erbracht wurden und die Rechnung aus dem Ausland bezahlt wird. Nur bei Leistungen/Seminaren, die außerhalb von Deutschland erbracht wurden, z.B. in Österreich oder der Schweiz, entfällt die deutsche Umsatzsteuer (MwSt. nicht steuerbar, UST-Voranmeldung Kennzahl 45).
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Wie werden Designleistungen kalkuliert und vergütet?
Ich benötige ein Angebot von Wolfgang Beinert. Wie funktioniert das Procedere?
Welche Rolle spielt das Urheberrecht für Designer und ihre Auftraggeber?
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