Atelier Beinert | Berlin und München : Visuelle Unternehmenskommunikation [ Corporate Graphic Design, Typographie, Fotografie ]  
Atelier Beinert | Berlin und Munchen : Visuelle Unternehmenskommunikation [ Corporate Graphic Design, Corporate Typography, Corporate Picture ]
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FAQ
Frequently Asked Questions [Häufig gestellte Fragen]

FRAGE
In welchem Preissegment bewegen sich die Designleistungen von Wolfgang Beinert?

ANTWORT
Das Atelier Beinert entwirft, produziert und betreut ausschließlich Designerzeugnisse im Premium-Segment. Wolfgang Beinert ist spezialisiert auf kreative Individuallösungen, die einen sehr hohen philologischen, handwerklichen, akademischen und künstlerischen Spezialisierungsgrad erfordern. Das Atelier Beinert gehört weit über den deutschsprachigen Raum hinaus zu den angesehensten Gestaltungsbüros. Sämtliche Beratungs- und Designleistungen werden im Atelier Beinert grundsätzlich nicht von Praktikanten, Volontären, Studenten, Freelancern oder Angestellten erarbeitet, sondern immer von Wolfgang Beinert persönlich.

Oberflächlich betrachtet, bewegt sich das Atelier deshalb im Vergleich zum Wettbewerb selbstverständlich im gehobenen Preissegment. Innerhalb des Premiumsegments, also im Vergleich zu den wenigen Designstudios und Werbeagenturen mit vergleichbar hoher Qualität und Leistung, ist das Preisniveau allerdings moderat. Die Wertschöpfung pro Stundenaufkommen ist im Vergleich zum Wettbewerb ungleich höher.

Rahmenbedingungen
Das erste Briefinggespräch, welches zur Erarbeitung eines verbindlichen Angebots nötig ist, ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Angebote von Wolfgang Beinert sind in der Regel pauschal, fix und bieten Rechtssicherheit, auch im Sinne des neuen Urheberrechts (UrhG). Abgesehen von Fremdkosten sind alle Kosten ersichtlich. Versteckte Kostenstellen oder Nachforderungen sind im Atelier Beinert nicht üblich, auch wenn der reale Aufwand den kalkulierten übersteigt. Die in der Branche üblichen, versteckten Refinanzierungsmodelle, beispielsweise über Vermittlungsprovisionen von Lieferanten (z.B. Druckereien, Hersteller etc.), lehnt das Atelier Beinert grundsätzlich zu Gunsten der Kostentransparenz, Kundenloyalität und qualitativen Autonomie ab.

Die Kalkulation von Designleistungen des Ateliers gründet auf dem »Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD« der Allianz deutscher Designer, welchen Sie als Broschur oder CD-Rom bei der Allianz deutscher Designer [AGD], Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon 0531.16757, Fax 0531.16989, info@agd.de, www.agd.de, ISBN 3-925812-01-6 für ca. EUR 30,- erwerben können. Dieses Kalkulationsmodell ist etabliert und bietet eine sehr große Bandbreite der Preisgestaltung.

Der Basisstundensatz des Ateliers Beinert für dieses Kalkulationsmodell beträgt netto EUR 320,-. Leistungen werden in »10er«-Zeiteinheiten kalkuliert bzw. fakturiert. Der Zeiteinheitenschlüssel lautet wie folgt:
06 Minuten = 0,1 Stunden
12 Minuten = 0,2 Stunden
18 Minuten = 0,3 Stunden
24 Minuten = 0,4 Stunden
30 Minuten = 0,5 Stunden
36 Minuten = 0,6 Stunden
42 Minuten = 0,7 Stunden
48 Minuten = 0,8 Stunden
54 Minuten = 0,9 Stunden
60 Minuten = 1,0 Stunde


Vergütungs- und Kostenarten
Seit Inkraftsetzung des neuen Urheberrechts (UrhG) 2002/2003 betrachtet der deutsche Gesetzgeber die Schaffung von gestalterischen Werken nicht nur als eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche, geistige Schöpfung. Was u.a. bedeutet, dass sich die Gesamtvergütung für eine Designleistung praktisch in eine nachvollziehbare Entwurfs- und Nutzungsvergütung gliedert. Das Atelier Beinert differenziert deshalb – wie es der deutsche Gesetzgeber wünscht – folgende Kostenarten:

Entwurfsvergütung
Darunter ist die Schaffung eines schöpferischen Entwurfs ohne Nutzung (ohne Lizenz) durch den Auftraggeber zu verstehen. Die Abrechnung für die Vergütung von Entwurfsarbeiten erfolgt nach Zeitaufwand bzw. nach einer vereinbarten Pauschale für eine einzelne (z.B. ein Signet) oder mehrere Leistungen (z.B. ein Corporate Design inklusive Signet und Applikationen). Die jeweilige Gesamtstundenzahl wird im Vorfeld fixiert.

Nutzungsvergütung
Die Vergütung von eingeräumten Nutzungsrechten, also Lizenzen, wird je nach Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang zur Entwurfsvergütung hinzugerechnet. Der jeweilige Faktor [F] ist auftraggeber- und nutzungsabhängig und wird im Vorfeld zusammen mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Faktoren [F] für die Einräumung von Nutzungsrechten sind:

Nutzungsart: einfache Nutzung [F 0,2] (1), ausschließliche Nutzung [F 1,0] (2)
Nutzungsgebiet: regional [F 0,1] (3), D-A-CH [F 0,4] (4), europaweit [F 1,2], weltweit [F 2,5]
Nutzungsdauer: 1 Jahr [F 0,1], 5 Jahre [F 0,3], 10 Jahre [F 0,5], unbegrenzt [F 1,5]
Nutzungsumfang: gering [F 0,1], mittel [F 0,3], umfangreich [F 1,2]

(1) Nutzungsrechte können auch an Dritte verkauft werden
(2) Nutzungsrechte liegen ausschließlich beim Auftraggeber
(3) Stadt- inkl. Landkreis
(4) D-A-CH = Gesamtnutzungsgebiet Deutschland, Österreich und Schweiz

Nutzungsvergütungen für Designleistungen für Privatpersonen, Freiberufler oder Kleinunternehmen sind im Vergleich zu Nutzungsvergütungen für Designleistungen für mittelständische oder große Unternehmen niedriger, da in der Regel auch der Nutzungsumfang deutlich geringer ist.

Das Nutzungsgebiet bei Online-Projekten richtet sich nach der realen Marktposition des Auftraggebers. Wird beispielsweise eine Website für einen regional arbeitenden Freiberufler kalkuliert, wird selbstverständlich nur der Faktor 0,1 als Berechnungsgrundlage herangezogen, nicht der Faktor 2,5 (weltweit).

Vergütungen für sonstige Leistungen
Hier sind Dienstleistungen gemeint, die im Sinne des UrhG keine persönliche, geistige Schöpfungen sind und nur als pure Dienstleistung ohne Nutzungsrecht abgerechnet werden.

Im Einzelnen können das sein:

RECHERCHE
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Einarbeitung in das Thema und Recherchearbeiten, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind.

REINABWICKLUNG
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Projektmanagement, organisatorische und administrative Arbeiten, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, beispielsweise Briefing und Kontrolle Dritter (z.B. Druckereien, Fotomodelle), Controlling, Fahrtzeiten, Materialeinkauf, Datensicherung, Texterfassung, Datenübernahme, Autorenänderungen, Layoutdummy- und Modellbau etc.

KONTAKT
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Beratung des Auftraggebers, Meetings und Präsentationen.

PRODUKTIONSVORSTUFE
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Reinzeichnungen (Umsetzung eines grafischen, typographischen oder fotografischen Entwurfs in eine reproduzierbare materielle oder digitale Druck- bzw. Reproduktionsvorlage), technische Bildbearbeitung (z.B. Scans, Retusche), Programmierung mittels Editoren (z.B. GoLive, Flash), Fotolaborarbeiten, Einrichtung eines Sets (z.B. für ein Fotoshooting), Schriftsatzarbeiten etc.

Schulungen
Darunter fallen folgende Dienstleistungen: Seminare, Vorträge und Coatching.

1 Stunde (1 Mannstunde) netto EUR 320,-
1 Inhouse-Tagesseminar in Berlin: netto EUR 2.700,- ink. An- und Abreise
1 Inhouse-Tagesseminar außerhalb von Berlin: netto EUR 3.200,- inklusive An- und Abreise, zuzüglich anfallender Reise- und Übernachtungskosten
1 Inhouse-Zweitagesseminar in Berlin: netto EUR 4.500,- inklusive An- und Abreise
1 Inhouse-Zweitagesseminar außerhalb von Berlin: netto EUR 5.000,- inklusive An- und Abreise, zuzüglich anfallender Reise- und Übernachtungskosten.


Material- und Organisationskosten
Hier werden verauslagte Kosten beispielsweise für Material, Fahrten, Kuriere, Taxi, Reisekosten, Telekommunikation, Porto, Kopien, Proofs, Andrucke, Papiere, Scans, Foto- und Filmmaterial, Chemikalien etc. abgerechnet. Zu den verauslagten Kosten werden 19% »Service-Fee« hinzugerechnet. Grundsätzlich wird mit dem Auftraggeber jeweils im Vorfeld eine Pauschale sowie eine Obergrenze für Material- und Organisationskosten vereinbart. Die Pauschale für Kleinmaterial beträgt je Auftragsnummer EUR 55,-.

Fremdkosten
Fremdkosten, z.B. Offsetdruckkosten etc., werden nur nach separater schriftlicher Vereinbarung nebst 19% Service Fee und nur gegen Vorkasse verauslagt.

Deutsche Mehrwehrtsteuer
Alle genannte Preise verstehen sich als Nettopreise ohne deutsche Mehrwertsteuer (MwSt.). Für schöpferische Tätigkeiten oder Dienstleistungen die zur Implementierung einer schöpferischen Leistung anfallen, werden 7% gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Handelt es sich um eine reine Dienstleistungen ohne schöpferische Höhe, beispielsweise ein Seminar, werden 19% Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

Wird die Leistung von Wolfgang Beinert, z.B. ein Seminar, im Ausland erbracht, so entfällt die deutsche Mehrwehrtsteuer. Wird die Leistung in Deutschland erbracht, fällt die deutsche MwSt. auch dann an, auch wenn der Auftraggeber seinen Steuersitz außerhalb von Deutschland hat.

Kalkulationsbeispiel
Fiktives Briefing und Kalkulationsbeispiel, dass das AGD-Kalkulationsmodell verdeutlichen soll:

Die Designleistung ist die Gestaltung eines einfachen, grafischen Produktsignets bzw. Piktogramms für eine Software ohne tieferen philosophischen, wissenschaftlichen, semantischen oder morphologischen Zusammenhang. Recherchen oder sonstige Vorarbeiten sind in diesem Falle nicht vorgesehen; es handelt sich also um einen einfachen Gestaltungsauftrag. Der Kunde ist ein mittelständisches Softwareunternehmen mit Kunden im gesamten deutschsprachigen Raum. Das Produktsignet bzw. Piktogramm soll in Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen Print- und Online-Medien für vorerst 5 Jahre eingesetzt werden. Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt (Ausschließliche Nutzungsart).

Geschätzter Zeitaufwand für das Atelier Beinert 8 Stunden Entwurf und 2 Stunden Reinzeichnung am Rechner. Des Weiteren fallen noch 24 Minuten für die digitale Datenbereitstellung mittels DVD an, 1 Stunde Beratung und Präsentation beim Kunden sowie 42 Minuten Hin- und Rückfahrt im eigenen PKW. An Material fallen nur eine DVD nebst Hülle und Label, ein Kurier und graphisches Kleinmaterial an. Telefoniert wurde 5 x innerhalb der Stadt. Vier Korrekturabzüge wurden per PDF über eMail verschickt. Autorenkorrekturen fallen nicht an. Recherchen waren nicht nötig, da es sich um einen Stammklienten handelt und die Software im Atelier bekannt ist. Fremdkosten fallen nicht an. Das Briefinggespräch wird dem Kunden nicht berechnet. Die Kalkulation würde wie folgt aussehen:

A. Entwurfsvergütung
8 Stunden Gestaltung des Produktsignets x EUR 320,-

= EUR 2.560,-

B. Nutzungsvergütung (Lizenz)
Die Faktoren für Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang ergeben sich in diesem Falle wie folgt:
Nutzungsart ausschließlich, Faktor 1,0
Nutzungsgebiet D-A-CH, Faktor 0,4
Nutzungsdauer 5 Jahre, Faktor 0,3
Nutzungsumfang mittel, Faktor 0,3

Gesamtnutzungsfaktor = 2,0
Nutzungsvergütung = 2,0 x Höhe der Entwurfsvergütung EUR 2.560,-

= EUR 5.120,-

C. Vergütung für sonstige Leistungen
2,0 Stunden Produktionsvorstufe (Reinzeichnung in Illustrator) x EUR 320,- = EUR 640,-
0,4 Stunden Reinabwicklung (Datenübernahme, Konvertierung in andere Datenformate und Brennen einer DVD) x EUR 320,- = EUR 128,-
1,0 Stunde Kontakt (Präsentation, Beratung) x EUR 320,- = EUR 320,-
0,7 Stunden Reinabwicklung (Fahrt) x EUR 320,- = EUR 224,-
0,2 Stunden Reinabwicklung (Korrekturabzüge, Telefonate) x EUR 320,- = EUR 64,-

= EUR 1.376,-

D. Organisations- und Materialkosten
1 DVD EUR 20,-
1 Kurier EUR 32,-
1 Fahrtpauschale im eigenen PKW innerhalb der Stadt EUR 25,-
1 Materialpauschale (Graphisches Kleinmaterial, Telekommunikation, Rechungsporto, Briefpapier usw.) EUR 55,-

= EUR 132,-

Gesamt
Die Rechnungsstellung würde dann wie folgt aussehen:
+ A. Entwurfvergütung EUR 2.560,-
+ B. Nutzungsvergütung EUR 5.120,-
+ C. Sonstige Leistungen EUR 1.376,-
+ D. Material- und Organisationskosten EUR 132,-

= Gesamtvergütung netto EUR 9.188,-
+ gesetzliche Mehrwertsteuer


Preis-Leistungs-Verhältnis und Kalkulation
Da Grafik- und Kommunikationsdesignleistungen bekanntlich keine normierten und somit vergleichbaren Produkte sind, ist die Bandbreite der Preisgestaltung natürlich enorm groß: Haus oder Villa? Weißbrot oder Biovollkornbrot? Textverarbeitung oder Typographie? Jahresabschluss oder Geschäftsbericht? Wird der Stundenaufwand großzügig oder knapp kalkuliert? Was ist das Pensum einer Stunde? Qualität oder Quantität? Ergo: Eine exakte Beschreibung und die Bewertung eines Auftrages in Art, Tiefe und Umfang ist Voraussetzung für die genaue Kalkulation einer Grafik- und Kommunikationsdesignleistung.

Fazit
Das Atelier Beinert bewegt sich – oberflächlich betrachtet – im gehobenen Preissegment. Das Preis-Leistungsverhältnis für den Klienten ist jedoch beispielhaft (siehe u.a. manager magazin prämiert die besten Geschäftsberichte der größten deutschen und europäischen Börsenfirmen). Die Leistungen des Ateliers sind vor allem für Auftraggeber vorteilhaft, die zielsicher ohne kostspielige Umwege von der wirtschaftlichen und kreativen Erfahrung des Ateliers profitieren möchten; die langfristig Erfolg planen und die keine Zeit, Lust und Ressourcen in amateurhafte Experimente mit geringer Halbwertszeit investieren möchten. Wolfgang Beinert spricht also all diejenigen an, die professionelles Grafikdesign nicht nur als Luxuskultur betrachten, sondern als Wertschöpfung verstehen.

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