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FAQ
Frequently Asked Questions [Häufig gestellte Fragen]
FRAGE
Welche Formen des praktischen Lernens (Praktika, Volontariat etc.) gibt es?
ANTWORT
Zusammengestellt von Sabine Brambach und Birgit Pausch, Dipl. Kommunikationsdesignerinnen (FH), Berlin und München [1]
Formen des praktischen Lernens
Praktika, Volontariat, Trainee und Werkstudium in Design- und Werbeagenturen
Die meisten Leute werden bei den oben genannten Begriffen sofort an das Schlagwort »Praktikum« denken. Diese derzeit für den jungen Grafiker typische Form der Beschäftigung, die vor, während und leider zum Teil auch noch nach dem Studium üblich geworden ist, zeigt sich jedoch nur als eine Variation des Praktischen Lernens und umfasst nur einen möglichen Teilbereich eines praktischen Ausbildungsverhältnisses. Aus diesem Grund werden im Folgenden die möglichen Beschäftigungsarten differenziert und erklärt.
PRAKTIKUM
Unter einem Praktikum versteht man in der Regel ein Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis im Zusammenhang mit einer (Fach-)Hochschulausbildung oder einer beruflichen Ausbildung. Es sollte einen einführenden oder übenden Charakter haben, beziehungsweise einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im zukünftigen Berufsfeld vermitteln. Die Zeitspanne, über das sich ein Praktikum erstreckt, hängt von der jeweiligen Art des Praktikums ab. Der Zeitrahmen schwankt zwischen einem bis zwölf Monaten. Die Entlohnung liegt in der Regel im Bereich zwischen 300 und maximal 400 Euro, da bis zu diesem Betrag der Praktikant sozialversicherungsfrei ist, solange das Praktikum Teil der Studien- und Prüfungsordnung, beziehungsweise Teil des ersten akademischen Abschlusses ist. Es ist allerdings auch oftmals üblich, den Praktikanten überhaupt nicht zu entlohnen. Sofern kein Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde, gelten für das Praktikantenverhältnis die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. {Aktuelle Infos zum Berufsausbildungsgesetzes des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de}
Man unterscheidet folgende Praktikumsarten:
- Schülerpraktikum oder Schnupperpraktikum
Prae- oder Vorpraktikum
Studienbegleitendes Praktikum (während Praxissemester oder Semesterferien)
Post-Praktikum (Praktikum nach Studium)
Schüler- oder Schnupperpraktikum
Das Schüler- beziehungsweise Schnupper-Praktikum erfolgt häufig im Zusammenhang mit einer Berufswoche an Schulen. In dieser Zeit sollen die Schüler in einem Betrieb die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen kennen lernen. Der Praktikant erlangt einen kurzen Einblick, der ihm für seine spätere Berufswahl von Nutzen sein kann. In der Regel dauern Schnupper- oder Schülerpraktika zwischen ein bis drei Wochen und werden nicht vergütet.
Prae- oder Vorpraktikum
Das Vorpraktikum wird vor allem von Schülern und Abiturienten absolviert, die in den Beruf »reinschnuppern« möchten. An vielen Fachhochschulen ist dies auch Vorraussetzung für die Immatrikulation. Für den Arbeitgeber kann diese Art von Praktikum, je nach Engagement und Vermittlungsbedarf von Seiten des Praktikanten, sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein. Dieser schaut über die Schulter, kann aber in der Regel kaum Arbeit selbst übernehmen. Auf diese Weise ist es nun möglich, einen groben Überblick über die Tätigkeiten im Bereich der Gestaltung und im Idealfall auch die Freude am Gestalten zu vermittelt. Unter Umständen kann diese Art von Praktikum Ausschlag gebend für die zukünftige Berufswahl sein. Fachhochschulen setzen sechs Wochen Mindestdauer voraus. Generell dauert ein Vorpraktikum sechs bis acht Wochen.
Studienbegleitendes Praktikum
Es gibt zwei verschiedene Arten des Studienbegleitenden Praktikums: nämlich das Praxissemester und das freiwillige Praktikum, das beispielsweise während der Semesterferien oder während eines Urlaubssemesters absolviert werden kann. Praktika im Zusammenhang mit einem Praxissemester sind an Fachhochschulen üblich, aber nicht immer vorgeschrieben. Aus diesem Grunde machen viele Studenten ein zusätzliches Praktikum, um eine bei späteren Arbeitgebern gern gesehene Zusatzqualifikationen zu erlangen. Meist erfolgt das Praxissemester oder das freiwillige Praktikum nach dem Grundstudium. Es soll dem Studenten tiefer gehende Einblicke in das Berufsleben verschaffen. Darüber hinaus möchte dieser die bisher erworbenen Fähigkeiten auf die Probe stellen und gleichzeitig die eigenen Grenzen austesten. Darüber hinaus dient diese Art von Zusatzqualifikation der Erweiterung des Horizonts, da es möglich ist über den meist sehr theoretischen Tellerrand des Studiums hinauszublicken. Vom Arbeitgeber wird zu Beginn des Praktikums meist eine sehr intensive und zeitaufwändige Betreuung des Praktikanten gefordert, bis dieser mit den generellen Abläufen des Arbeitsplatzes vertraut ist. Erst nach dieser Einarbeitungszeit, die circa 6 bis 8 Wochen dauert, wird der Arbeitnehmer wirtschaftlich interessant. Aufgrund dieser Tatsache beträgt die erwartete Verweil in den meisten Unternehmen zwei bis drei Monate. Dies jedoch hat häufig eine Kollision mit den an Fachhochschulen nur zwei Monaten dauernden Semesterferien zur Folge. Nicht nur um den Einarbeitungsprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, wird von den Praktikanten erwartet, dass sie sich aktiv am Geschehen beteiligen und sich in die Firma einbringen.
Praktikum nach dem Studium
In keinem anderen Bereich außer der visuellen Gestaltung hat es sich so stark eingebürgert, dass Absolventen zunächst als Praktikanten eingestellt werden. Oftmals wird dies mit »dem Mangel an praktischer Erfahrung der Diplomanten« begründet, die während des Studiums oftmals zu kurz kommt. Häufig besteht jedoch die Option der anschließenden Übernahme, die aber keineswegs garantiert wird. Das Interesse der Praktikanten jedoch liegt nicht allein darin, sich einen Einstieg in das Berufleben zu ermöglichen, sondern genauso in der Einarbeitung in einen speziellen Bereich und somit der Orientierung. Darüber hinaus hoffen die meisten sowohl auf eine Weiterentwickelung des gestalterischen Könnens als auch auf eine Erweiterung des Horizonts. Um dies zu ermöglichen erwartet der Praktikant Beteiligung an allen gestalterischen Prozessen und die Chance der eigenständigen Übernahme von Projekten. Voraussetzung hierfür ist eine aktive und eigenständige Mitarbeit. Deswegen sollte der Praktikant fähig sein, Arbeiten ohne große Hilfestellung zu bewältigen. Dies fordert zunächst in der Einarbeitungszeit von Seiten des Arbeitgebers Unterstützung, bietet aber gleichzeitig die Möglichkeit, eigene Nachwuchskräfte zu fördern. Diese Art von Praktikum dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten.
VOLONTARIAT
Der Begriff Volontariat stammt ursprünglich von dem französischen Wort »Volontaire« ab, das soviel wie »Freiwilliger ohne Sold« bedeutet. Dies ist gleichbedeutend mit dem lateinischen Volontarius »freiwillig«. Anfänglich stand das Volontariat für eine journalistische Ausbildung in den verschiedenen Ressorts der Massenmedien, die seit 1990 auch tariflich vertraglich geregelt ist. Aufgrund des freien Zugangs zum Beruf des Redakteurs ist diese Art von Ausbildung in diesem Bereich allgemein üblich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Vermittelt werden praktische Kenntnisse und Erfahrungen in den journalistische Tätigkeiten (Schreiben, Recherchieren, Redigieren, Auswählen, Bewerten) sowie Layout- und Umbruchtechniken. Sinn und Zweck ist das Kennenlernen des gesamten Ablaufes einer Redaktion und der von ihr zu erfüllenden Aufgaben. (Absolventen einer Journalistenschule müssen in der Regel kein Volontariat mehr absolvieren, sondern werden direkt als Redakteure eingestellt.) Die meisten Volontariate werden bei Tageszeitungen angeboten. Diese Form von praktischer Ausbildung ist inzwischen aber auch in anderen Berufen wie beispielsweise Fotografen und Gestaltern üblich. Die Dauer eines Volontariats liegt im Normalfall zwischen zwölf bis 24 Monaten und wird selten vergütet.
TRAINEE
Das Traineeprogramm ist ein berufs- und unternehmensspezifisches Förderprogramm für akademische Berufsanfänger. Es dient in erster Linie zur Ausbildung zukünftiger Führungskräfte. Aus diesem Grund wird dem Trainee von Beginn an mehr Verantwortung übertragen als zum Beispiel einem Praktikanten. Vorrausgesetzte Schlüsselqualifikationen für einen Trainee sind unternehmerisches und problemorientiertes Denken, viel Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen, neben Auslandserfahrungen und vorhergehenden Praktika. Stellen sind vor allem im Bereich der Wirtschafts-, Rechts- und Naturwissenschaft, im (Wirtschafts-)Ingenieurwesen und in der Informatik üblich. Im Bereich der Gestaltung ist diese Form der praktischen Ausbildung und Nachwuchsförderung nicht bekannt. Eine Traineeausbildung dauert ein bis zwei Jahre. Die Wahrscheinlichkeit der anschließenden Übernahme ist sehr hoch. Die durchschnittliche Vergütung liegt im wirtschaftlichen Bereich bei etwa 3125 Euro pro Monat.
WERKSTUDIUM
Die Werkstudententätigkeit ist ein semesterbegleitendes Arbeitsverhältnis, das sich über mehrere Monate oder Jahre erstreckt. Der Student wird von Anfang an fest in die Arbeitsabläufe mit eingebunden. Dies hat zur Folge, dass der Student realitätsnahe Erfahrungen sammeln kann und sich ihm häufig die Möglichkeit einer praxisbezogenen Diplomarbeit bei dem jeweiligen Unternehmen bietet. Vorraussetzung für eine Stelle als Werkstudent ist immer das Vordiplom, da der er von Beginn an eigenverantwortlich arbeitet und in die laufenden Arbeitsprozesse miteinbezogen wird. Daraus ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Studenten Vorteile. Der Student lernt von Beginn an das zukünftige Aufgabengebiet kennen und kann praktische Erfahrung sammeln. Der Arbeitgeber kann auf diese Weise einen Blick auf den Nachwuchs werfen und hat später die Möglichkeit, bereits eingearbeitete Leute zu übernehmen. Werkstudentenstellen werden immer bezahlt. Die Vergütung hängt stark von dem jeweiligen Unternehmen ab, übertrifft aber jedes Praktikantengehalt um ein Vielfaches. Vertraglich werden Werkstudenten in der Regel genauso behandelt wie andere Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass Tarifverträge theoretisch auch für Werkstudenten gelten. Die Verträge verpflichten zumeist zu einer 20-Stunden-Woche, die nur in den Semesterferien überschritten werden darf, um weiterhin steuerfrei und eventuell auch sozialversicherungsfrei zu sein. Die Rentenversicherungspflicht beleibt aber in jedem Fall bestehen. Werkstudiumsstellen findet man häufig in Wirtschafts-, Rechts- und Naturwissenschaften und im (Wirtschafts-)Ingenieurwesen, aber auch im Bereich der Medien gewinnt diese Form von praktischer Ausbildung an Bedeutung.
[1] Dieser Aufsatz von Frau Brambach und Frau Pausch entstand 2005 im Rahmen des Hochschulprojekts »Designcenter München« von Wolfgang Beinert, woran beide als Studentinnen an der FH München teilnahmen. Er ist auch heute noch aktuell. Wolfgang Beinert bedankt sich für die Nutzung dieses Aufsatzes bei seinen beiden ehemaligen Studentinnen.
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